Die Sekundarstufe schliesst an die Primarstufe an und wird im Lehrplan auch Oberstufe genannt.

 

  • In Russikon gibt es drei Abteilungen mit unterschiedlichen Anforderungen welche mit A, B und C bezeichnet werden, wobei A die kognitiv anspruchsvollste ist.
  • Die Schülerinnen und Schüler werden am Ende der sechsten Primarklasse einer der Abteilungen der Sekundarstufe I zugeteilt. Diese Zuteilung erfolgt aufgrund einer umfassenden Beurteilung der Leistungen und Fähigkeiten in allen Fächern (Gesamtbeurteilung) im Gespräch mit den Eltern und der Schülerin bzw. dem Schüler. Wird keine Einigung erzielt, entscheidet die Schulpflege über die Zuteilung.
  • Durchlässigkeit innerhalb der Sekundarstufe besteht darin, dass von einer Abteilung zur andern ohne zeitlichen Verlust eines Jahres gewechselt werden kann. Der Wechsel erfolgt zu bestimmten Terminen und aufgrund einer umfassenden Beurteilung (Gesamtbeurteilung). Es finden keine Wechselprüfungen statt. In Einzelfällen ist auch eine Repetition möglich.
  • In der Sekundarstufe werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Ausbildungsgang in der Berufsbildung zu beginnen oder sie treten an eine Mittelschule über.
  • Die Aufnahme an einer Mittelschule erfordert eine bestandene Aufnahmeprüfung nach der zweiten oder dritten Klasse. Im Anschlussprogramm Sekundarschulen-Mittelschulen sind die Prüfungsgrundlagen festgelegt.

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