Die Kindergartenstufe ist die erste Stufe der zürcherischen Volksschule und hat den Auftrag, die Kinder in ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen und zu fördern.

  • Im Zentrum der Kindergartenarbeit stehen Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder.
  • Kinder, die bis zum Stichtag eines Jahres das vierte Altersjahr vollenden, treten auf Anfang des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein. Stichtag ist der 31. Juli.
  • Die Schulpflege kann eine Rückstellung um ein Jahr anordnen, wenn der Entwicklungsstand des Kindes dies als angezeigt erscheinen lässt.
  • Der Übertritt auf die Primarstufe erfolgt normalerweise stillschweigend.

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